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» 06.02.2012 21:14


 
 

Förderung - Rechenbeispiel

Förderung von Lehrgangsteilnehmern durch das "Meister-BAFöG" und den Bildungskredit - ein Rechenbeispiel

Förderfähig sind alle Vollzeitlehrgänge zum Fachwirt, Fachkaufmann und Betriebswirt unseres betriebswirtschaftlichen Fortbildungszentrums. Voraussetzung für die Förderung ist die Erfüllung der jeweiligen Zulassungsvorschriften der IHK.

Finanziert und gefördert werden:

  1. Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in voller Höhe.
  2. Ein monatliches Unterhaltsgeld von 614 Euro für Ledige und 829 Euro für Verheiratete. Für jedes Kind werden zusätzlich 179 Euro gewährt. Bei Alleinstehenden wird auf Nachweis zusätzlich ein Betrag von 121 Euro für notwendige Kinderbetreuungskosten gewährt.
  3. Ein monatlicher Bildungskredit von 300 Euro (ohne Rechtsanspruch).

Beispiel:
Fortbildung zum Fachwirt, Dauer drei Monate. Die Lehrgangsgebühren betragen 2990 Euro, hinzu kommen Prüfungsgebühren der IHK von ca. 360 Euro. In diesem Beispiel wird davon ausgegangen, dass der Teilnehmer ledig ist und während der Dauer des Vollzeitkurses kein Einkommen erzielt.

Lehrgangsgebühr

2.990,00 Euro

Prüfungsgebühr

360,00 Euro

Unterhaltsgeld 614,00 Euro + Bildungskredit 300,00 Euro = 914,00 Euro monatl. x 3 Monate

2.742,00 Euro

Auszahlungsbetrag

6.092,00 Euro

- Staatlicher Zuschuss

- 1.754,00 Euro

Darlehensbetrag

4.338,00 Euro

+ Zinsen, z.Zt. ca. 4% p.a.

+ 272,00 Euro

Rückzahlungsverpflichtung

4.610,00 Euro

Dieser Betrag kann zum Beispiel 16 Monate nach Lehrgangsende in 36 Monatsraten von 128 Euro zurückgezahlt werden.

Bei Verzicht auf den Bildungskredit wäre der Rückzahlungsbetrag zinsbereinigt um ca. 1000 Euro geringer gewesen und hätte in 28 Monatsraten von 128 Euro zurückgezahlt werden können.

Wenn Sie Begabtenförderung bekommen, hätten zum Beispiel 1800 Euro der Lehrgangsgebühren über die Begabtenförderung finanziert werden können. Nur für den Rest wären Sie auf das "Meister-BAFöG" angewiesen. Da der Zuschussanteil beim "Meister-BAFöG" maximal 33%, bei der Begabtenförderung dagegen fast 100% beträgt, wären die Rückzahlungsverpflichtungen in diesem Fall um ca. 1800 Euro geringer.

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.meister-bafoeg.info sowie www.bildungskredit.de und bei den F+U Beratungsstellen in Berlin, Bochum und Heidelberg.




 
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