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» 18.05.2012 19:20


 
 

Begabtenförderung

Begabtenförderung kann von Teilnehmern mit abgeschlossener Berufsausbildung beantragt werden, wenn der IHK-Abschluss eine Gesamtnote von mindestens 1,9 aufweist.
Die Teilnehmer dürfen nicht älter als 25 Jahre sein. Die Förderung wird als Zuschuss von jährlich 1.800 Euro gewährt. Unter Umständen können auch die gesamten Lehrgangskosten bezuschusst werden.




 
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