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» 18.05.2012 19:22


 
 

Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

Definition

Der Berufsförderungsdienst (BFD) ist zuständig für die schulische und berufliche Bildung der Soldatinnen und Soldaten. Seine Aufgabe ist es, die ausscheidenden Soldaten auf Zeit (SaZ) erfolgreich in einen Zivilberuf einzugliedern und ihnen die Chance zu einem beruflichen und sozialen Aufstieg mit auf den Weg zu geben.

Voraussetzung
Voraussetzung für die Förderung ist eine Beratung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr.

Förderungshöhe
Soldaten auf Zeit oder Grundwehrdienstleistende können die Studiengebühren zu 100% finanziert bekommen.

Weitere Informationen: www.bfd.bundeswehr.de




 
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