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» 18.05.2012 19:27


 
 

Bildungsprämie

Definition

Die Bildungsprämie dient der individuellen Finanzierung von Weiterbildungen und kann als Prämiengutschein, „Weiterbildungssparen“ und Weiterbildungsdarlehen in Anspruch genommen werden.

Voraussetzungen

Voraussetzung für einen Prämiengutschein ist ein persönliches Beratungsgespräch in einer der ausgewählten Beratungsstellen. Prämiengutscheine können nicht elektronisch oder telefonisch beantragt werden. Unter der unten genannten Internetadresse finden Sie die Liste der ausgewählten Beratungsstellen.

Antragstelle

www.bildungspraemie.info/de/101.php

Förderungshöhe

Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 € können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 € (oder 51.200 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.
Mit dem „Weiterbildungssparen“ wird im Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.
Ein Weiterbildungsdarlehen kann auch bei höheren Einkommen in Anspruch genommen werden. Rechtsgrundlage wird eine Förderrichtlinie sein.

Weitere Informationen

Internetadresse www.bildungspraemie.info




 
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