Geprüfte/r Personalfachkaufmann/frau IHK
Dienstleister für die MitarbeiterDie Anforderungen an die Mitarbeiter im Personalwesen wachsen beständig. Es geht schon lange nicht mehr um die reine Personalverwaltung, gefragt ist heute ein professionelles Personalmanagement.
Die Mitarbeiter sind letztlich das entscheidende Potenzial und Kapital eines Unternehmens, so dass dem Personalmanagement die Rolle eines bedeutenden unternehmerischen Erfolgsfaktors zuwächst.
Dieses Human Capital zu entwickeln, zu betreuen und zu halten ist für die Zukunft des Unternehmens von ausschlaggebender Wichtigkeit. Kompetente und qualifizierte Experten im Personalwesen sind daher von entscheidender Bedeutung für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit eines jeden Unternehmens.
Der Personalfachkaufmann ist befähigt, alle Aspekte der Personalverwaltung selbstständig abwickeln zu können. Dazu muss er alle einschlägigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen (kollektives und individuelles Arbeitsrecht, Sozialversicherung etc.) kennen und anwenden. Im administrativen Bereich sorgt er für den reibungslosen Ablauf aller Arbeiten im Personalbüro und kann hier Führungsaufgaben übernehmen. Im operativen Bereich ist er verantwortlich für die Personalplanung, das Personalcontrolling und -marketing sowie für die Personalentwicklung. Er soll die Geschäftsleitung in allen Fragen der Personalpolitik beraten und Entscheidungen umsetzen können.
Der Personalverantwortliche ist der erste Ansprechpartner in Sachen Ausbildung. Daher ist die erfolgreich absolvierte Ausbildereignungsprüfung Voraussetzung für die Zulassung.
Lehrgangsziel:
Personalfachkaufleute sind qualifizierte Praktiker, die selbstständig alle Personalvorgänge bearbeiten und personalpolitische Grundsätze konkret umsetzen können. Sie haben Kenntnisse über die vielfältigen Aufgaben, die dem wirtschaftlich bedingten Bedarf an guten Mitarbeiter/innen eines Unternehmens dienlich sind. Ihre Fertigkeiten tragen den Qualifikationen und den Erwartungen der Belegschaft Rechnung.
Zielgruppe:
Mitarbeiter/innen aus dem Bereich Personalwesen, die sich auf eine qualifizierte Tätigkeit in diesem Bereich vorbereiten wollen.
Zulassungsvoraussetzungen:
1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis*.
2. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis*
oder
3. eine mindestens fünfjährige, einschlägige Berufspraxis*.
Abweichend kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Bis zum Ablegen des letzten Prüfungsteils muss der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung (Ausbilderschein) erbracht werden.
*Die Berufspraxis muss zum Zeitpunkt der Prüfung nachgewiesen werden und wesentliche Bezüge zu kaufmännischen Tätigkeiten mit Branchenbezug aufweisen.
Stoffplan:
A. Ausbilderlehrgang siehe separate Ausschreibung
B. Lehrgang
1. Handlungsbereich "Personalarbeit organisieren und durchführen"
- Personalbereich in die Gesamtorganisation des Unternehmens einbinden
- Personalwirtschaftliches Dienstleistungsangebot gestalten
- Prozesse im Personalwesen gestalten
- Projekte planen und durchführen
- Informationstechnologie im Personalbereich nutzen
- Beraten und Fachgespräche führen
- Präsentations- und Moderationstechniken einsetzen
- Arbeitstechniken und Zeitmanagement anwenden
2. Handlungsbereich "Personalarbeit auf der Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen"
- Individuelles und kollektives Arbeitsrecht anwenden
- Rechtswege kennen und das Prozessrisiko einschätzen
- Einkommens- und Vergütungssysteme umsetzen
- Sozialversicherungsrecht anwenden
- Sozialleistungen des Betriebes gestalten
- Personalbeschaffung durchführen
- Administrative Aufgaben und Entgeltabrechnung bearbeiten
3. Handlungsbereich "Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen"
- Konjunktur- und Beschäftigungspolitik bei Personalplanung und -marketing berücksichtigen
- Personalwirtschaftliche Ziele aus der strategischen Unternehmensplanung ableiten
- Beschäftigungsstrukturen und Personalbedarf für Produktions- und Dienstleistungsprozesse analysieren und ermitteln
- Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung durchführen
- Personalcontrolling gestalten und umsetzen
4. Handlungsbereich "Personal- und Organisationsentwicklung steuern"
- Mitarbeiter/innen beurteilen, Potenziale erkennen und fördern
- Konzepte für die Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter/innen sowie Qualifikationsanalysen und Qualifizierungsprogramme entwerfen und umsetzen
- Zielgruppenspezifische Förderprogramme erarbeiten
- Qualitätsmanagement in der Personal- und Organisationsentwicklung einsetzen
- Führungsmodelle und Führungsinstrumente anwenden, Führungskräfte beraten
- Betriebliche Arbeitsformen mitgestalten, Grundsätze moderner Arbeits- und Lernorganisation umsetzen
Unterrichtszeiten: im Rahmen von 08:00- 17:00 Uhr
Berufsbegleitend: Sa + So inkl. Prüfungsvorbereitungswochen
Vollzeit: Mo- Fr
Unterrichtsumfang ca. 560 UE
Termine Heidelberg, Vollzeit:
- 02.07.2012 - 28.09.2012
- 14.01.2013 - 28.03.2013
Termin Heidelberg, berufsbegleitend:
Kosten
€ 3.190 inkl. Skripten
Unterkunft
Während der Seminarwochen und bei den Vollzeitkursen können wir - in begrenztem Umfang - günstige Unterkünfte in Heidelberg vermitteln.
Unterkunftsmöglichkeiten
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Kursflyer, Teilnahmevertrag mit AGB
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