Die Förderungen wurden seit dem 1.1.2010 erhöht und sind attraktiv wie nie zuvor. Jetzt werden bis zu einem Betrag von maximal 500 € für berufliche Weiterbildungen, die der Förderung der Beschäftigungsfähigkeit dienen, erstattet.
Die Bildungsprämie gibt es bereits seit 2008. Sie wird aus den Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
Sie haben Anspruch auf die neue Bildungsprämie 2010, wenn Sie:
- eine berufliche Weiterbildung suchen,
- maximal ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 25.600 € (Ehepaare 51.200 €) haben,
- erwerbstätig als Angestellter oder Selbständiger sind.
Die Bildungsprämie gibt es in Form eines Prämiengutscheins, der einmal jährlich unbürokratisch bei einer staatlichen Beratungsstelle beantragt werden kann. Anschließend können Sie ihn mit der Anmeldung beim Bildungsträger abgeben und erhalten eine reduzierte Rechnung.
Weitere Infos und Beratungsstellen unter: www.bildungspraemie.info
Den Prämiengutschein können Sie auf alle unsere Fort- und Weiterbildungen einlösen!
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